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Medienmitteilung

Stellungnahme zur Sanktion der SIX Exchange Regulation AG

 

Moutier, 6. Juni 2023                                                                             

 

Tornos weist Vorwürfe der SIX Exchange Regulation zurück

In ihrer Medienmitteilung vom 6. Juni 2023 informiert die SIX Exchange Regulation AG über ihre Sanktion gegen die Tornos Holding AG und den entsprechenden Schiedsentscheid. Tornos wird vorgeworfen, die Bildung und Auflösung von Rückstellungen für Vorsorgeverpflichtungen in den Jahren 2017 und 2016 hätten nicht den Vorschriften von Swiss GAAP FER entsprochen. Tornos hat diesen Vorwurf im Verlaufe der Untersuchung zurückgewiesen. Die zur Diskussion stehenden Rückstellungen entsprachen den Rechnungslegungsvorschriften von Swiss GAAP FER, sie waren transparent ausgewiesen und sie wurden von der Revisionsstelle PwC vorbehaltlos testiert.  

Die SIX Exchange Regulation AG wirft der Tornos Holding AG vor, dass sie mit der Ausweisung einer Rückstellung für Personalvorsorgeverpflichtungen in den Konsolidierten Jahresrechnungen 2017 und 2016 gegen Swiss GAAP FER verstossen habe, indem sie sich für den Ausweis der Unterdeckung weder auf die nach Swiss GAAP FER 26 erstellten Jahresrechnungen der Vorsorgeeinrichtung noch auf ein nach Swiss GAAP FER 16 erlaubtes dynamischen Model gestützt habe. Tornos kann diesen Vorwurf nicht nachvollziehen. Sie hat alle Buchungen nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen und in den jeweiligen Geschäftsberichten transparent dargelegt.

Im Sinne des Rahmenkonzeptes von Swiss GAAP FER

Das Vorgehen, das Tornos hinsichtlich der Erfassung und Darstellung der Jahresabschlüsse 2017 und 2016 gewählt hat, entspricht dem Rahmenkonzept von Swiss GAAP FER. Die Revisionsstelle PricewaterhouseCoopers AG hat die zur Diskussion stehenden Jahres- und Konzernrechnungen der Tornos Gruppe per 31. Dezember 2016 und per 31. Dezember 2017 testiert. Eine zweite international anerkannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beurteilt die Vorgehensweise und Ermessensentscheide ebenfalls als Swiss GAAP FER konform. Zum gleichen Ergebnis kommt schliesslich ein von Tornos in Auftrag gegebenes Expertengutachten. 

 

Wechsel von IFRS zu Swiss GAAP FER

Auf das Geschäftsjahr 2014 wechselte Tornos ihren Rechnungslegungs­standard von IFRS zu Swiss GAAP FER. Unter IFRS wies Tornos für das Geschäftsjahr 2013 Vorsorgeverpflichtungen nach IAS 19R im Umfang von CHF 20,6 Mio. aus. Anlässlich des Wechsels des Rechnungslegungsstandards überprüfte Tornos die Vorsorgeverpflichtungen. Aufgrund einer kritischen Beurteilung der finanziellen Lage der schweizerischen Pensions­kasse durch den Experten für berufliche Vorsorge nach Art. 52d des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) kam der Verwaltungsrat der Tornos zum Schluss, es bestehe auch nach Swiss GAAP FER das Risiko einer wirtschaftlichen Verpflichtung. Ausschlaggebend waren drei Aspekte: Erstens wies die Pensionskasse der Tornos nach massivem Personalabbau am Standort Moutier eine im Verhältnis zur Zahl der Aktivversicherten von 419 sehr hohe Zahl von Rentenbezügern (555) auf, was eine interne Sanierung der Pensionskasse weitgehend ausschloss. Zweitens war mit hoher Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dass der von der Pensionskasse verwendete technische Zinssatz von 3,5% in Zukunft deutlich nach unten zu korrigieren sein wird. Drittens stand wegen der steigenden Lebenserwartung ein Wechsel der versicherungstechnischen Grundlagen von Perioden- zu Generationentafeln an, was sich wiederum negativ auf die finanzielle Situation der Pensionskasse auswirkte. Gestützt auf einen Bericht des Vorsorgeexperten und auf die Vorarbeiten der eigenen Finanzabteilung bildete der Verwaltungsrat in der Jahresrechnung 2014 eine Rückstellung in Höhe von CHF 3,996 Mio. für die schweizerische Pensionskasse. Für sämtliche Vorsorgeeinrichtungen wies Tornos infolgedessen eine Rückstellung für Vorsorgeverpflichtungen von CHF 5,969 Mio. aus. Dies entsprach rund einem Drittel des nach IFRS notwendigen Betrags. In der Jahresrechnung 2015 wurde diese Rückstellung nach eingehender Überprüfung in gleicher Höhe beibehalten. In der Jahresrechnung 2016 wurde die Rückstellung aufgrund der substanziellen Kursgewinne in den Anlagen der Pensionskasse und der daraus resultierenden Stabilisierung der Finanzlage der Vorsorgeeinrichtung auf CHF 1,5 Mio. reduziert. In der Jahresrechnung 2017 schliesslich wurde die Rückstellung nach erneut positiver Entwicklung der Anlageseite der Pensionskasse auf CHF 0,63 Mio. reduziert.

Die Tornos hat sich im Bewusstsein um ihre Verantwortung gegenüber den Versicherten nach bestem Wissen und Gewissen darum bemüht, das Risiko einer Verpflichtung gegenüber der Pensionskasse zu quantifizieren und im entsprechenden Umfang Rückstellungen zu bilden. Tornos stützte sich dabei auf die Beurteilung der unabhängigen Experten für berufliche Vorsorge nach Art. 52d des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG). Der ganze Vorgang war jederzeit transparent ausgewiesen und nachvollziehbar.

 

Ablauf des Verfahrens

Die SIX Exchange Regulation AG stellte der Sanktionskommission Ende 2019 Antrag auf Verhängung einer Busse von CHF 1,25 Mio. ohne auf die frist- und formgerecht eingereichte und eingegangene Stellungnahme von Tornos einzugehen. Die Sanktionskommission verfügte in der Folge eine auf CHF 0,5 Mio. reduzierte Busse. Tornos zog diesen Entscheid an das Schiedsgericht weiter. Dieses reduzierte die Busse auf CHF 0,3 Mio. Gegen den Entscheid des Schiedsgerichts erhob Tornos Beschwerde beim Bundesgericht. Das Bundesgericht wies diese Beschwerde unter Hinweis auf die eingeschränkte Kognition im Beschwerdeverfahren gegen Schiedsgerichtsentscheide ab.  

Der Verwaltungsrat der Tornos hat sich in pflichtgemässer Ausübung seines Geschäftsführungsermessens darum bemüht, die Risiken der Tornos aus Vorsorgeverpflichtungen gegenüber aktiven Mitarbeitenden sowie Rentnerinnen und Rentner versicherungstechnisch korrekt zu ermitteln und in der Bilanz abzubilden. Dementsprechend bedauert er die resultierende Busse von CHF 0,3 Mio. Er ist nach wie vor überzeugt, dass die von der Revisionsgesellschaft geprüfte Rechnung jederzeit dem Rahmenkonzept von Swiss GAAP FER entsprochen hat.

Stellungnahme